Sitzung der Gemeindevertretung Tellingstedt
am Mittwoch, 20. Januar 2021, um 19:00 Uhr
in der GGS Tellingstedt, Schulweg 1-4, Multifunktionsraum - Gebäude 1, 25782 Tellingstedt
Tagesordnung:
öffentlich
1. Einwohnerfragestunde
2. Niederschrift der letzten Sitzung vom 14.12.2020
3. Mitteilungen
4. Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tellingstedt zur Darstellung einer "Sonderbaufläche (S) Garten- und Landschaftsbau" für das Gebiet "nordwestlich des Eichenweges und nordöstlich der Straße Mühlenberg"
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
5. Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tellingstedt zur Darstellung einer "Sonderbaufläche (S) Garten- und Landschaftsbau" für das Gebiet "nordwestlich des Eichenweges und nordöstlich der Straße Mühlenberg"
hier: abschließender Beschluss
6. Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Tellingstedt Nr. 26 zur Ausweisung eines "Sondergebietes (SO) Garten- und Landschaftsbau" für das Gebiet "nordwestlich des Eichenweges und nordöstlich der Straße Mühlenberg"
hier: zweiter erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
7. Beschluss über einen Bürgerentscheid
hier: Sanierung des Freibades der Gemeinde Tellingstedt
8. Erschließung des 5. und 6. Bauabschnittes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16 - Heider Straße
hier: Auftragsvergabe
9. Eingaben und Anfragen
voraussichtlich nicht öffentlich
10. Bekanntgabe der Stellungnahmen nach § 36 BauGB zum gemeindlichen Einvernehmen zu Bauanträgen
11. Abschluss eines Vorvertrages
12. Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages
13. Genehmigung eines Mietvertrages über einen Stellplatz
14. Genehmigung eines Mietvertrages
15. Genehmigung eines Änderungsvertrages
öffentlich
16. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse
Zur Einhaltung der Vorgaben nach der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der aktuellen Fassung muss die Anzahl der für die Öffentlichkeit bereitgestellten Besucherplätze ggfls. den räumlichen Gegebenheiten des Sitzungsortes angepasst werden. Die Entscheidung über die Anzahl der zugelassenen Besucher*innen trägt die / der Vorsitzende. Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.